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Du bist interessiert an weiteren Informationen über die GIP Intensivpflege oder an einer Mitarbeit in unserem Unternehmen? Wir freuen uns auf Deine Anfrage oder Deine Bewerbung.
Immer mehr schwerstpflegebedürftige Menschen werden heute professionell im außerklinischen Bereich betreut. Das bringt einen hohen Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal mit speziellem Fachwissen mit sich. Dieser Herausforderung stellen wir uns mit den Bildungsangeboten unserer GIP-Akademie.
Um neues Wissen zu erlernen und vorhandenes Wissen aufzufrischen bieten wir Dir als Pflegekraft verschiedene allgemeine und fachspezifische Schulungen an. Diese helfen Dir, im pflegerischen Alltag die nötige Sicherheit zu erlangen, fachliche Kompetenz zu erwerben sowie auf aktuellem Niveau zu halten. Auf diese Weise bist Du gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen in der Pflege gewachsen.
Die Zusatzqualifikation „Pflegefachkraft für außerklinische (pädiatrische) Beatmung“ ist Voraussetzung, um eigenständig in der außerklinischen Intensivpflege tätig zu werden und soll den pflegefachkundigen Mitarbeitern berufsbegleitend und aufbauend auf das in der Ausbildung erworbene Wissen die Grundlagen der außerklinischen Intensivpflege vermitteln. Die Zusatzqualifikation wird von einem externen Bildungsanbieter durchgeführt.
Die Zusatzqualifikation wird bei einem externen Schulungsanbieter absolviert und erfüllt sämtliche Vorgaben der Bundesrahmenempfehlung für Außerklinische Intensivpflege (AIP) nach § 132l Abs.1 SGB V (i. d. F. vom 03.04.2023).
Die Zusatzqualifikation „Pflegeexperte für außerklinische Beatmung“ ist Voraussetzung für alle Pflegedienstleitungen sowie Fachbereichsleitungen, um eigenständig in der außerklinischen Intensivpflege tätig zu werden und soll den pflegefachkundigen Mitarbeitern berufsbegleitend und aufbauend zu dem in der Ausbildung erworbenen Wissen erweiterte Kenntnisse in der außerklinischen Intensivpflege vermitteln.
Die Zusatzqualifikation wird bei einem externen Schulungsanbieter absolviert und erfüllt sämtliche Vorgaben der Bundesrahmenempfehlung für Außerklinische Intensivpflege (AIP) nach § 132l Abs.1 SGB V (i. d. F. vom 03.04.2023).
Die berufsbegleitende Zusatzqualifikation gliedert sich in theoretischen Unterricht sowie eine praktische Weiterbildung im Rahmen einer Hospitation.
Praxisanleiter in der Pflege arbeiten Auszubildende und Praktikanten ein und vermitteln den angehenden Pflegefachkräften die nötige Pflegepraxis. Die Befähigung zum Praxisanleiter muss anschließend durch eine jährliche Fortbildung (Umfang mindestens 24 Unterrichtsstunden) gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen werden.
Teilnahmevoraussetzungen:
Pflegefachkräfte, die eine dreijährige Ausbildung zum Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegefachfrau/-mann oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger abgeschlossen haben und mindestens ein Jahr Berufserfahrung nachweisen können, welches nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
Du hast Fragen zu einem unserer Fort- und Weiterbildungsangebote oder möchtest Dich für eine Veranstaltung anmelden? Unser Fort- und Weiterbildungsteam ist bundesweit unter der zentralen Rufnummer 030/232 58-778/775 für Dich erreichbar.
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