Dein Pflegejob bei der GIP
Auf dieser Seite beantworten wir Dir als Pflegekraft wichtige und häufig gestellte Fragen rund um Deinen Einstieg sowie Deine beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten in der außerklinischen Intensivpflege bei der GIP.
Wir beantworten Deine Fragen
Die Festlegung des Gehaltes bzw. Bruttostundenlohnes erfolgt bei der GIP nach individueller tarifvertraglicher Vereinbarung und orientiert sich an verschiedenen Gesichtspunkten:
- Qualifikation des Bewerbers <- kann ggf. die Dauer der ersten Stufe der Entgeltgruppe um 12 Monate verkürzen
- Unternehmenszugehörigkeit
Zusätzlich zu der tarifvertraglichen Festlegung eines Bruttostundenlohnes werden Zuschläge für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie für Nachtarbeit gezahlt.
Grundsätzlich bieten wir examinierten Pflegekräften bei der GIP verschiedene und flexible Arbeitsmodelle an. Du kannst bei uns auf Mini- oder Midijobbasis, als studentische Aushilfe, in Teilzeit oder auch in Vollzeit arbeiten. Der jeweilige Stundenumfang bei z.B. einer Teilzeitbeschäftigung ist dabei individuell vereinbar.
Neben einer Beschäftigung in Vollzeit oder Teilzeit hast Du bei der GIP auch die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung im Rahmen eines Mini- oder Midijobs, sofern du entweder über min. ein Jahr Berufserfahrung, in den letzten fünf Jahren, im Bereich der klinischen- oder außerklinischen Intensivpflege verfügst, das Zertifikat zur Fachkraft für Anästhesie Intensiv erworben, oder bereits den Heimbeatmungskurs mit min.120 Std. Umfang absolviert und bestanden hast.
Bei einem Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung bei der grundsätzlich zwischen zwei Arten unterschieden wird:
- Minijobs: Sind auf eine bestimmte Verdienstgrenze begrenzt.
- Kurzfristige Minijobs: Sind von vornherein auf bestimmte Zeitgrenzen festgelegt.
Minijobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte und erwerben Ansprüche in der Rentenversicherung. In den anderen Zweigen der Sozialversicherung sind sie hingegen nicht abgesichert.Sie sind in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig.
Anders verhält es sich bei einem Midijob: Wer regelmäßig mehr als 538 Euro pro Monat verdient und länger als drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage arbeitet, ist kein Minijobber mehr. Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig zwischen 538,01 und 2.000 Euro monatlich (Stand 2024), befindet er sich in der sogenannten Gleitzone.
Ein Midijobber muss zwar nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird. Dagegen leistet der Arbeitgeber eines Midijobbers den vollen Beitragsanteil zur Sozialversicherung.
- In Vollzeit tätige Mitarbeiter in der Pflege erhalten 29 Tage Urlaub, bezogen auf eine 5-Tage-Woche.
- Für in Teilzeit tätige Mitarbeiter berechnet sich der Urlaubsanspruch anteilig zur Vollzeittätigkeit.
- Urlaubsanspruch besteht für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.
- Die Mitarbeiter können bereits innerhalb der Probezeit, d. h. nach drei Monaten Betriebszugehörigkeit, anteilig Urlaub nehmen.
In der Regel erhältst Du als pflegender Mitarbeiter bei der GIP einen unbefristeten und nicht auf einen bestimmten Patienten festgelegten Arbeitsvertrag. Entsprechend der gängigen Praxis in deutschen Unternehmen wird eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart.
Die Einarbeitung erfolgt direkt beim Patienten durch erfahrene und geschulte Mitarbeiter. Die Dauer ist abhängig vom Kenntnisstand der Bewerber. So werden auch die Bewerber zur Arbeit mit Intensivpflegepatienten befähigt, die bislang noch keine oder nur wenig Erfahrungen in diesem Bereich sammeln konnten.
Dienstkleidung im engeren Sinne ist nicht erforderlich. Favorisiert wird private Kleidung, um den Patienten und den Angehörigen das Gefühl zu geben „zu Hause“ zu sein und keine Heim- oder Klinikatmosphäre zu schaffen. Ein regelmäßiges Wechseln der Kleidung zum Dienstantritt und das Tragen von festem Schuhwerk wird vorausgesetzt.
Die Arbeit in einem Zwei-Schicht-System mit 12 Stunden-Diensten ist bundesweit in der außerklinischen Intensivpflege gängige Praxis. GIP und GIP Bayern verfügen hierfür als Intensivpflegedienste über entsprechende Ausnahmegenehmigungen, die diese Dienste ermöglichen. Für Pflegekräfte hat das Zwei-Schicht-System vor allem einen Vorteil: die monatliche Arbeitszeit wird mit weniger Einsatztagen erreicht.
Neben dem häufigen Zwei-Schicht-System gibt es bei uns allerdings auch Versorgungen im Erwachsenen- und Kinderbereich, die in drei Schichten arbeiten. Als Intensivpflegedienst passen wir uns bei der Wahl des Schichtmodells entsprechend flexibel an die individuellen Bedürfnisse der Patienten und Angehörigen an. So werden gerade in Kinderversorgungen oftmals 8 Stunden-Dienste oder auch weniger gearbeitet. Diese Versorgungen kommen vor allem Pflegefachkräften mit Kindern entgegen, für die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine wichtige Rolle spielt.
Ob Pflegekräfte in einer Versorgung im Zwei- oder Drei-Schicht-System arbeiten, hängt nicht zuletzt auch von der Abstimmung sowie den Regelungen im Pflegeteam ab und ist somit von Fall zu Fall durchaus verschieden. Deine Fragen zum Thema 12-Stunden-Dienste beantwortet Dir auch gern unser Personalteam.
Die GIP hat eine eigene Fortbildungsabteilung. In unserem Intranet hast Du die Möglichkeit, das Angebot unserer GIP-Akademie zu nutzen. Dort kannst Du dich zu pflegerelevanten Themen fortbilden, medizinische Fachbegriffe nachschlagen, Deinen Wissensstand durch Tests ermitteln und Dich über Inhalte und Anmeldemöglichkeiten der GIP-Fortbildungsangebote informieren.
Jeder Mitarbeiter hat die Chance, sich aus der Position der Pflegekraft im Team weiter zu entwickeln zum / für das:
- Teamleiter: Du bist Ansprechpartner im Team und übernimmst Zusatzaufgaben, wie etwa die Verbrauchsmaterialbestellung oder das Schreiben der Dienst- und Urlaubspläne.
- Aushilfsspringer: Du hast ein festes Bestandsteam, hilfst aber regelmäßig für mindestens 5 Dienste im Monat in einem anderen Team aus
- Springer: Du hast kein festes Bestandsteam, sondern wirst deutschlandweit in mehreren Teams eingearbeitet und eingesetzt.
- Pflegedienstleiter: Du betreust die Pflegeteams einer Region fachlich und bist Ansprechpartner für Patienten, Angehörige und Pflegefachkräfte. Ein stellvertretender Pflegedienstleiter wird dabei durch den Pflegedienstleiter angeleitet und betreut.
- Work & Traveler: Du kannst bis zu zwei Regionen (Köln, München, Nürnberg, Österreich, Berlin oder Hamburg) wählen, in denen Du jeweils in drei Teams eingearbeitet wirst. Du arbeitest ohne ein festes Bestandsteam.
Sollte ein Patient nicht mehr durch die GIP versorgt werden, wird jedem Mitarbeiter ein individuelles Angebot hinsichtlich der weiteren Einsatzmöglichkeiten gemacht. Aufgrund der bundesweiten Präsenz der GIP kann normalerweise allen ein interessantes Angebot in der Nähe unterbreitet werden. Bei einem (längeren) Krankenhausaufenthalt des Patienten stehen dem Mitarbeiter verschiedene Alternativen zur Verfügung:
- Überstundenabbau
- Einsatz in einem benachbarten Team
- Urlaub
Die GIP bietet eine Gruppenversicherung zur Pensionskasse durch Gehaltsumwandlung bei einem namhaften Anbieter an. Hat ein Mitarbeiter bereits vor dem Eintritt bei der GIP einen Vertrag mit einer anderen Gesellschaft (Pensionskasse, Direktversicherung o. Ä.) abgeschlossen, kann das bereits angesammelte Kapital in den Gruppenvertrag übertragen werden. Melde Dich bei Fragen und Übertragungen einfach bei unserem Versicherungsvertreter!